VIP-Tickets für Eintracht Frankfurt
Unter allen, die bis zum 31.08.26 einen neuen Dienstrad-Leasingvertrag abschließen und sich hier zur Teilnahme anmelden, verlosen wir zwei exklusive VIP-Pakete für ein Bundesliga-Heimspiel von Eintracht Frankfurt!
- Tiefgaragenparkplatz direkt am Stadion
- Sitzplätze auf der Haupttribüne, direkt hinter der Trainerbank
- Essen und Trinken inklusive

§ 1 Geltung der Teilnahmebedingungen
(1) Für die Teilnahme an dem von DD Deutsche Dienstrad GmbH als Veranstalter durchgeführten Gewinnspiel im Rahmen des „DD-SGE-August“-Gewinnspiels gelten die nachfolgenden Bedingungen:
(2) Durch Teilnahme an dem „DD-SGE-August“-Gewinnspiel gilt die Zustimmung der Nutzer*in (im Weiteren der „Teilnehmer*innen“) zu den hierunter aufgeführten Teilnahmebedingungen als erteilt.
§ 2 Teilnahmevorgang
(1) Die Teilnahme am „Eintracht Frankfurt“-Gewinnspiel findet auf www.deutsche-dienstrad.de/frankfurt-vip statt. Der/Die Teilnehmer*in nimmt am Wettbewerb teil, indem er/sie das Gewinnspielformular ausfüllt und den Teilnahmebedingungen zustimmt.
(2) In diesem Zusammenhang weisen wir auf die datenschutzrechtlichen Erläuterungen unter § 8 dieser Teilnahmebedingungen hin.
§ 3 Wettbewerb; Gewinnbedingungen
(1) Der Teilnahmezeitraum des „DD-SGE-August“-Gewinnspiels (nachfolgend „Aktionszeitraum“) beginnt am 1. August 2026 und endet am 31. August 2026 um 23:59 Uhr.
(2) Im Rahmen des Gewinnspiels 1. Preis 2x Bundesliga VIP Tickets für ein Heimspiel von Eintracht Frankfurt. Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind nicht beinhaltet.
(3) Die Ermittlung des/der Gewinner*in erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmer*innen. Der/Die Gewinner*in der Verlosung wird zeitnah über eine Nachricht per E-Mail informiert. Meldet sich der/die Gewinner*in nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von drei Wochen nicht, kann der Gewinn auf andere Teilnehmer übertragen werden. Der/Die Gewinner*in erklärt sich mit der Veröffentlichung seines/ihres Namens und ggf. eines Fotos für die Dauer von drei Monaten auf der Website sowie zusätzlich auf allen Plattformen der DD Deutsche Dienstrad GmbH und in deren Social-Media-Kanälen einverstanden.
(4) Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns sind nicht möglich. Der Rechtsweg im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner ist ausgeschlossen.
(5) Die Versteuerung eines eventuell entstehenden geldwerten Vorteils wird durch Deutsche Dienstrad durchgeführt.
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Minderjährige Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausdrücklich ausgenommen. Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige findet nicht statt. Bei der Gewinnausschüttung wird in Zweifelsfällen eine Identitätsüberprüfung vorgenommen.
(2) Teilnahmevoraussetzung ist ein im Gewinnspielzeitraum auf der Deutsche Dienstrad-Plattform wirksam geschlossener Nutzungsüberlassungsvertrag über ein Fahrrad oder E-Bike zwischen dem Arbeitgeber und dem/der Mitarbeiter*in.
(3) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme am „DD-SGE-August“-Gewinnspiel, bzw. für die Richtigkeit der Daten zum Zweck einer möglichen Gewinnausschüttung ist ausschließlich der/die Teilnehmer*in verantwortlich. Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen.
§ 5 Ausschluss vom „DD-SGE-August“-Gewinnspiel
(1) Mitglieder von DD Deutsche Dienstrad GmbH und etwaiger beteiligter Kooperationspartner sowie deren Angehörige sind von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich DD Deutsche Dienstrad GmbH das Recht vor, Personen vom Wettbewerb auszuschließen und Gewinne nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
(3) Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht oder mehrfach (mit unterschiedlichen Teilnehmer-Angaben) an dem Wettbewerb teilnimmt.
§ 6 Durchführung und Abwicklung des „DD-SGE-August“-Gewinnspiels
(1) Der/Die Gewinner*in wird unter allen Teilnehmer*innen ausgelost und durch Gewinnbenachrichtigung per E-Mail benachrichtigt. In der Benachrichtigung werden die Terminoptionen des Heimspiels genannt.
(2) Der/Die Gewinner*in muss sich dann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Gewinnbenachrichtigung per E-Mail mit seinem richtigen Namen auf die Gewinnbenachrichtigung melden. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
(3) DD Deutsche Dienstrad GmbH behält sich vor, den Gewinn nur gegen einen Altersnachweis an den/die Gewinner*in auszuhändigen.
§ 7 Vorzeitige Beendigung des „DD-SGE-August“-Gewinnspiels
DD Deutsche Dienstrad GmbH behält sich vor, das „DD-SGE-August“-Gewinnspiels zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine planmäßige Durchführung unmöglich macht (z. B. technische Probleme, rechtliche Hindernisse). Von der Möglichkeit aus technischen Gründen abzubrechen, macht DD Deutsche Dienstrad GmbH insbesondere Gebrauch, bei z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehlern in der Hard- und/ oder Software. Aus einer solchen vorzeitigen Beendigung des Wettbewerbs entstehen den Teilnehmer*innen keinerlei Ansprüche. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin verursacht wird, kann DD Deutsche Dienstrad GmbH von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 8 Datenschutz
(1) Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erteilen Sie uns die Einwilligung im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze, Ihre Daten ausschließlich für die Zwecke der Durchführung des „DD-SGE-August“-Gewinnspiels zu verarbeiten. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen unter datenschutzbeauftragter@deutsche-dienstrad.de.
(2) Für die Dauer von drei Monaten werden die Daten der Sieger auf der Webseite veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage einer freiwilligen Einwilligung, die jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Ein Widerruf hat keinen Einfluss auf bereits erfolgte Veröffentlichungen.
(3) Für die Durchführung des „DD-SGE-August“-Gewinnspiel, werden die vom Teilnehmer/der Teilnehmerin mitgeteilten erforderlichen personenbezogenen Daten von DD Deutsche Dienstrad GmbH erhoben, gespeichert und verarbeitet. Hierbei kann es sich insbesondere um folgende Daten (nachfolgend „Registrierungsdaten“) handeln:
Vor- und Nachnamen
E-Mail-Adresse
Diese Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet, d.h. zur Ermittlung und Kontaktaufnahme mit dem/der Gewinner*in.
(4) Ein Anspruch auf Teilnahme am Gewinnspiel besteht nicht.
(5) Spätestens zwei Wochen nach Abschluss des „DD-SGE-August“-Gewinnspiels bzw. nach der erfolgten Ermittlung des/der Gewinner*in werden die Daten aller übrigen Teilnehmer am Wettbewerb gelöscht. Die Daten des Gewinners werden spätestens 3 Monate nach dem Ende des Aktionszeitraums gelöscht.
(6) Als Teilnehmer am Gewinnspiel, dessen Daten verarbeitet werden, haben Sie bezogen auf das Gewinnspiel die Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO, also insbesondere das Auskunftsrecht, das Recht auf Löschung, auf Berichtigung Ihrer Daten.
§ 9 Haftung
(1) DD Deutsche Dienstrad GmbH wird mit der Erfüllung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt. DD Deutsche Dienstrad GmbH haftet nicht für Schäden oder Ansprüche Dritter, die durch unwahrheitsgemäße Angaben des/der Teilnehmer*in, durch Gesetzesverstöße des/der Teilnehmer*in oder durch Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen durch den/die Teilnehmer*in verursacht wurden.
(2) Für sonstige Schäden haftet DD Deutsche Dienstrad GmbH nur, wenn der Schaden durch DD Deutsche Dienstrad GmbH oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Gleiches gilt für die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 10 Sonstiges
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht.
(2) Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Stand: 31. Juli 2026