Jobwechsel beim Dienstrad-Leasing: Was passiert eigentlich mit dem Rad? - Blog - Deutsche Dienstrad
10. April 2026

Jobwechsel beim Dienstrad-Leasing: Was passiert eigentlich mit dem Rad?

Ein Jobwechsel ist eine große Entscheidung. Manchmal stellt sich dabei eine einfache, aber wichtige Frage: „Was passiert mit meinem Dienstrad, wenn ich gehe?" Oder aus Arbeitgeber-Perspektive: „Wie handhabe ich das, wenn mein Mitarbeitender kündigt?"

Die gute Nachricht vorweg: Das Dienstrad-Leasing ist kein Grund, nicht zu kündigen. Es gibt klare, faire Lösungen für alle Szenarien. Dieser Artikel zeigt Ihnen alle Optionen aus beiden Blickwinkeln: für Mitarbeitende und für Unternehmen. Damit beide Seiten wissen, woran sie sind.

Für Arbeitnehmende: Ihr Dienstrad bei Kündigung

Was passiert, wenn ich kündige?

Wenn Sie Ihren Job beenden – ob selbst gekündigt oder mit Aufhebungsvertrag – ändert sich für Ihr Dienstrad nichts automatisch. Stattdessen haben Sie drei konkrete Optionen, aus denen Sie wählen können.

  • Option 1: Sie möchten das Rad behalten (Übernahme privat)

    Das ist eine beliebte Option. Viele Menschen lieben ihr Dienstrad so sehr, dass sie es behalten möchten.

    Wie es funktioniert:

    1. Übernahme zum Ablösewert: Das Rad wird nicht „geschenkt" – Sie kaufen es zum fairen Gebrauchtkaufpreis.
    2. Finanzieller Ablauf: Sie können den Ablösebetrag direkt zahlen. Das Rad geht dann in Ihr privates Eigentum über.
    3. Vertrag-Auflösung: Der Arbeitsvertrag mit dem Leasing-Geber endet. Sie schließen optional einen privaten Vertrag für Service und Versicherung mit einem externen Dienstleister ab – oder verwalten das Rad ganz selbstständig. Achten Sie bitte auf den Stichtag, wann das Bike in Ihr Eigentum übergeht, vorher ist das Fahrrad noch nicht offiziell in Ihrem Besitz. 


    Wann macht das Sinn?

    • Sie lieben das Rad und möchten es behalten.
    • Der Ablösewert zum Zeitpunkt des Vertragsaustritts passt in Ihr Budget.
    • Sie sind bei Bedarf bereit, später selbst für Wartung und Versicherung zu zahlen (beides war im Leasing-Zeitraum inbegriffen).
    • Sie möchten nach dem Jobwechsel weiterhin mit Ihrem Rad pendeln.
    Die Versteuerung eines eventuellen geldwerten Vorteils, der sich aus dem Übernahmepreis und dem festgesetzten Ablösewert der Finanzbehörden ergibt, erfolgt durch Deutsche Dienstrad für Sie im Rahmen des §37b EStG.
  • Option 2: Sie geben das Rad zurück

    Wenn die vorherige Option nicht passen sollte – kein Problem. Eine Rückgabe ist in der Regel möglich.

    Wie es funktioniert:

    1. Arbeitgeber meldet Versicherungsfall: Ihr Arbeitgeber meldet Deutsche Dienstrad die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dafür braucht es die Kündigungsbestätigung, die innerhalb der im Vertrag genannten Frist unverzüglich einzugehen hat.
    2. Deutsche Dienstrad versendet Rückgabebestätigung: Sie erhalten von Deutsche Dienstrad schriftlich die Bestätigung, dass die Rückgabe möglich ist.
    3. Termin zur Abholung machen: Es wird ein Termin zur Rückgabe des Rades organisiert.
    4. Rad zurückgeben: Das Rad muss sich im ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand befinden. Zusätzlich geleastes Zubehör muss vollständig bei der Abholung mit abgegeben werden (zum Beispiel: Ladegerät, Display, Schloss etc.).
    5. Unterschriebene Rücknahmebestätigung: Die Rückgabe des Fahrrads wird bestätigt.
    6. Regulierung abgeschlossen: Der Vertrag endet offiziell.

     

    Wann macht das Sinn?

    • Sie wechseln zu einem Unternehmen ohne Dienstrad-Programm.
    • Sie mögen das Rad nicht länger nutzen und möchten es nicht kaufen.
    • Sie möchten nach dem Jobwechsel kein Rad mehr fahren– zum Beispiel weil die neue Arbeitsstelle nur 10 Gehminuten entfernt ist.
  • Option 3: Sie geben das Rad innerhalb des Unternehmens an einen Kollegen oder eine Kollegin weiter.

    In bestimmten Fällen bleibt das Dienstrad im Unternehmen und wird von einer anderen Kollegin oder einem anderen Kollegen weiter genutzt. Voraussetzung ist, dass Sie beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind und das Leasing unverändert fortgeführt wird – also gleicher Anbieter, gleiche Konditionen, kein Unternehmenswechsel.

    Was passiert genau:

    • Das Dienstrad wird zum festgelegten Stichtag einer anderen Person im Unternehmen zugeordnet.
    • Der Leasingvertrag bleibt bestehen; Sie scheiden aus der Nutzung aus, Ihre Kollegin oder Ihr Kollege übernehmen das Rad.
    • Für Sie endet die Gehaltsumwandlung, für die neue nutzende Person startet sie neu.

     

    Wann macht das Sinn?

    • Sie möchten das Rad weder übernehmen noch zurückgeben.
    • Im Unternehmen gibt es kurzfristig Interesse an einem Dienstrad.
    • Der Wechsel kann sauber zum definierten Zeitpunkt erfolgen.

     

    Kosten für Sie: 0 Euro

    Es gibt auch eine vierte Option: einen Wechsel des Dienstrad-Vertrags zum neuen Arbeitgeber. Voraussetzung ist allerdings, dass derselbe Leasing-Anbieter, identische Vertragsbedingungen und dasselbe Modell genutzt werden – dies ist etwa bei einem internen Wechsel innerhalb eines Konzerns der Fall.

    Für Arbeitgeber: Wenn Mitarbeitende das Unternehmen verlassen

    Das Wichtigste zuerst: Wenn ein Mitarbeitender das Unternehmen verlässt und ein Dienstrad fährt, entstehen für Sie als Arbeitgeber keine Zusatzkosten.

    Das ist durch die Ausfallabsicherung geregelt, die im Leasing enthalten ist. Sie sind abgesichert – egal ob der Mitarbeitende selbst kündigt, Sie dem Mitarbeitenden kündigen oder ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet wird.

    Szenarien und Lösungen für Arbeitgeber

    • Szenario 1: Beschäftigungsende des Mitarbeitenden – möchte Rad behalten (Übernahme)

      Das ist eine beliebte Option. Viele Mitarbeitende lieben ihr Dienstrad so sehr, dass sie es behalten möchten. Es spielt keine Rolle, ob durch Sie oder den Arbeitnehmenden das Arbeitsverhältnis beendet wird.

      Was passiert genau:

      1. Der Arbeitgeber meldet den Austritt einfach und bequem über das Portal von Deutsche Dienstrad.
      2. Der Mitarbeitende und Deutsche Dienstrad regeln die private Übernahme direkt.
      3. Der Mitarbeitende zahlt den Ablösewert.
      4. Das Dienstrad geht in sein privates Eigentum über. 
      5. Der Leasing-Vertrag mit dem Unternehmen endet.

       

      Ihre Rolle:

      • Sie müssen die Kündigung dem Leasing-Anbieter (z.B. Deutsche Dienstrad) mitteilen. Dafür braucht es die Kündigungsbestätigung, die innerhalb der im Vertrag genannten Frist unverzüglich einzugehen hat.
      • Mehr braucht es nicht. Nach Prüfung der Kündigungsunterlagen ist der Rest Angelegenheit zwischen Mitarbeitendem und Leasing-Anbieter. Sind alle Angaben korrekt, besteht also kein Handlungsbedarf für Sie. 

       

      Kosten für Sie: 0 Euro.

    • Szenario 2: Mitarbeitender möchte Rad nicht behalten – Rückgabe

      Wenn die vorherigen Optionen nicht passen sollten – kein Problem. Auch eine Rückgabe ist möglich.

      Was passiert genau:

      1. Das Rad wird zum vereinbarten Termin abgeholt.
      2. Rückgabe ist für Ihren Mitarbeitenden kostenfrei.
      3. Die Ausfallabsicherung deckt den möglichen Ratenausfall des Mitarbeitenden ab.
      4. Das Leasing-Verhältnis mit Ihrem Unternehmen endet, sobald das Rad abgeholt und der Zustand des Fahrrads als fahrtüchtig bestätigt wurde.

       

      Ihre Rolle (wichtig!):

      • Sie melden den Versicherungsfall bei Deutsche Dienstrad und den Tag des Ausscheidens des Mitarbeitenden. 
      • Deutsche Dienstrad koordiniert die weiteren Schritte mit dem Mitarbeitenden.
      • Die Leasing-Gesellschaft beendet offiziell den Vertrag nach der Rückgabe.

       

      Kosten für Sie: 0 Euro (Deutsche Dienstrad kümmert sich um alles).

    • Szenario 3: das Rad an einen anderen Mitarbeitenden weitergeben

      In bestimmten Fällen kann ein Dienstrad im Unternehmen bleiben und von einer anderen Person weitergenutzt werden. Voraussetzung dafür ist ein Nutzerwechsel innerhalb des selben Arbeitgebers – also identische Vertragsbedingungen und der selbe Leasing-Anbieter.

      Was passiert genau:

      • Das bestehende Dienstrad wird zum definierten Stichtag einem anderen Mitarbeitenden zugeordnet.
      • Der Leasing-Vertrag bleibt unverändert bestehen; lediglich die nutzende Person ändert sich..
      • Die Gehaltsumwandlung wird für den neuen Mitarbeitenden neu eingerichtet, Laufzeit und Konditionen bleiben unberührt. 

       

      Ihre Rolle:

      • Sie stimmen dem Nutzerwechsel zu und melden ihn an Deutsche Dienstrad.
      • Der neue Mitarbeitende schließt den Überlassungsvertrag ab.
      • Deutsche Dienstrad dokumentiert den Wechsel, nun kann die Abrechnung entsprechend angepasst werden.

       

      Wann macht das Sinn?

      • Ein Mitarbeitender scheidet aus, ein anderer möchte kurzfristig ein Dienstrad nutzen.
      • Sie möchten ein bereits geleastes Rad weiter im Unternehmen einsetzen.
      • Die Übernahme erfolgt zum klar definierten Stichtag.

       

      Kosten für Sie: 0 Euro.

      Es gibt auch eine vierte Option: In Einzelfällen kann der Leasing-Vertrag auf den neuen Arbeitgeber umgeschrieben werden. Voraussetzung ist, dass der neue Arbeitgeber den Vertrag unverändert übernimmt und mit demselben Anbieter arbeitet. Für Sie endet der Prozess mit der Zustimmung zur Vertragsfreigabe.

      Deutsche Dienstrad: 100% Sicherheit für Unternehmen und Arbeitnehmende.

      Sie möchten mehr darüber erfahren, was am Ende der Leasing-Laufzeit passiert – auch ohne Jobwechsel? Dann lesen Sie unseren ArtikelDarf ich das behalten?" – Alles über die Übernahme des Dienstrads nach Leasingende. Dort erklären wir Schritt für Schritt, wie die Übernahme funktioniert, was das Rad dann kostet und welche Optionen Sie haben.

      Noch Fragen zur Absicherung oder zum Prozess bei Kündigung? Auf unserer Arbeitgeber-Seite können Sie mehr über unseren Rundum-Service und das Ausfallmanagement erfahren, die im Leasing bereits enthalten sind.