
Jobwechsel beim Dienstrad-Leasing: Was passiert eigentlich mit dem Rad?
Ein Jobwechsel ist eine große Entscheidung. Manchmal stellt sich dabei eine einfache, aber wichtige Frage: „Was passiert mit meinem Dienstrad, wenn ich gehe?" Oder aus Arbeitgeber-Perspektive: „Wie handhabe ich das, wenn mein Mitarbeitender kündigt?"
Die gute Nachricht vorweg: Das Dienstrad-Leasing ist kein Grund, nicht zu kündigen. Es gibt klare, faire Lösungen für alle Szenarien. Dieser Artikel zeigt Ihnen alle Optionen aus beiden Blickwinkeln: für Mitarbeitende und für Unternehmen. Damit beide Seiten wissen, woran sie sind.
Für Arbeitnehmende: Ihr Dienstrad bei Kündigung
Was passiert, wenn ich kündige?
Wenn Sie Ihren Job beenden – ob selbst gekündigt oder mit Aufhebungsvertrag – ändert sich für Ihr Dienstrad nichts automatisch. Stattdessen haben Sie drei konkrete Optionen, aus denen Sie wählen können.
Für Arbeitgeber: Wenn Mitarbeitende das Unternehmen verlassen
Das Wichtigste zuerst: Wenn ein Mitarbeitender das Unternehmen verlässt und ein Dienstrad fährt, entstehen für Sie als Arbeitgeber keine Zusatzkosten.
Das ist durch die Ausfallabsicherung geregelt, die im Leasing enthalten ist. Sie sind abgesichert – egal ob der Mitarbeitende selbst kündigt, Sie dem Mitarbeitenden kündigen oder ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet wird.
Szenarien und Lösungen für Arbeitgeber
Deutsche Dienstrad: 100% Sicherheit für Unternehmen und Arbeitnehmende.
Sie möchten mehr darüber erfahren, was am Ende der Leasing-Laufzeit passiert – auch ohne Jobwechsel? Dann lesen Sie unseren Artikel „Darf ich das behalten?" – Alles über die Übernahme des Dienstrads nach Leasingende. Dort erklären wir Schritt für Schritt, wie die Übernahme funktioniert, was das Rad dann kostet und welche Optionen Sie haben.
Noch Fragen zur Absicherung oder zum Prozess bei Kündigung? Auf unserer Arbeitgeber-Seite können Sie mehr über unseren Rundum-Service und das Ausfallmanagement erfahren, die im Leasing bereits enthalten sind.