
Dienstrad-Leasingende: Rückgabe, Kauf oder neues Rad?
Nach 36 Monaten endet der Leasingvertrag – und Sie haben die Wahl. Dieser Artikel erklärt die drei Optionen am Leasingende, was steuerlich passiert und wie der Ablauf bei Deutsche Dienstrad funktioniert.
Die drei Optionen am Leasingende
Acht Wochen vor Vertragsende werden Sie per E-Mail und über die Deutsche Dienstrad Plattform informiert. Sie haben dann zwei Hauptoptionen – plus die Möglichkeit, direkt ein neues Rad zu leasen:

Option 1: Rad zurückgeben
Sie geben das Dienstrad kostenfrei zurück. Direkt in der Plattform wählen Sie Ort und Wunschtermin für die Abholung. Das Rad wird professionell aufbereitet und in den Kreislauf zurückgeführt – ein nachhaltiger Ansatz, bei dem gebrauchte Räder ein zweites Leben bekommen.
Voraussetzung: Das Rad sollte sich in einem ordnungsgemäßen, betriebssicheren Zustand befinden und frei von Beschädigungen sein, die über normalen Verschleiß hinausgehen.
Option 2: Rad kaufen
Sie übernehmen das Dienstrad zum vertraglich vereinbarten Gebrauchtkaufpreis. Nach Bestätigung des Kaufangebots in der Plattform erhalten Sie einen Tag nach Vertragsende eine Rechnung. Nach Bezahlung geht das Rad in Ihren privaten Besitz über.
Steuerlicher Vorteil: Die Versteuerung eines eventuellen geldwerten Vorteils, der sich aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Restwert der Finanzbehörden ergibt, wird von Deutsche Dienstrad im Rahmen des § 37b EStG übernommen. Sie haben keinen zusätzlichen Aufwand (Quelle: hilfe.deutsche-dienstrad.de).

Option 3: Neues Dienstrad leasen
Bereits vier Wochen vor Vertragsende können Sie ein Angebot für ein neues Dienstrad einholen. Ob Sie das alte Rad kaufen oder zurückgeben – der neue Leasingvertrag startet unabhängig davon.
Der Ablauf im Überblick
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| 8 Wochen vor Ende | E-Mail-Benachrichtigung + Plattform-Hinweis |
| 4 Wochen vor Ende | Neues Dienstrad kann bereits konfiguriert werden |
| Bis Vertragsende | Entscheidung: Rückgabe oder Kauf in der Plattform |
| Vertragsende | Rückgabe: Abholung am Wunschtermin |
| 1 Tag nach Ende | Kauf: Rechnung über Gebrauchtkaufpreis |
| Nach Bezahlung | Kauf: Rad geht in Ihren Privatbesitz über |
Steuerliche Aspekte am Leasingende
Beim Kauf des Rads kann ein geldwerter Vorteil entstehen, wenn der Kaufpreis unter dem steuerlichen Restwert liegt, den die Finanzverwaltung ansetzt. Bei Deutsche Dienstrad müssen Sie sich darum nicht kümmern: Die Versteuerung dieses Vorteils wird pauschal über § 37b EStG von Deutsche Dienstrad übernommen.
Bei der Rückgabe entstehen keine steuerlichen Konsequenzen. Die Gehaltsumwandlung endet einfach mit dem letzten Monat des Leasingvertrags.
Häufige Fragen zum Leasingende
Der Kaufpreis ist im Überlassungsvertrag festgelegt und in der Deutsche Dienstrad Plattform einsehbar. Er richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Gebrauchtkaufpreis.
Deutsche Dienstrad erinnert Sie mehrfach per E-Mail und über die Plattform. Sollten Sie sich nicht aktiv entscheiden, wird in der Regel die Rückgabe eingeleitet.
Normaler Verschleiß ist kein Problem. Das Rad muss betriebssicher und frei von Beschädigungen sein, die über gewöhnliche Nutzung hinausgehen. Wenn Sie den FullService genutzt haben, ist Ihr Rad ohnehin regelmäßig gewartet.
Nein. Bei Rückgabe passiert steuerlich nichts. Beim Kauf übernimmt Deutsche Dienstrad die Versteuerung des geldwerten Vorteils über § 37b EStG – Sie müssen nichts selbst deklarieren.
Fazit: Flexibel am Ende – ohne bürokratischen Aufwand
Das Leasingende bei Deutsche Dienstrad ist unkompliziert: Rückgabe, Kauf oder direkt ein neues Rad – alles digital über die Plattform. Steuerliche Aspekte beim Kauf werden für Sie übernommen. So endet ein Leasingvertrag, wie er begonnen hat: einfach.