Fahrrad-Leasing implementieren – ein Leitfaden für Ihr Unternehmen. - Blog - Deutsche Dienstrad
Eine Frau arbeitet an einem Laptop in einem sonnendurchfluteten Raum mit einem Rennrad und einer großen Zimmerpflanze im Hintergrund.
24. Oktober 2025

Fahrrad-Leasing implementieren – ein Leitfaden für Ihr Unternehmen.

In weniger als zehn Minuten wissen Sie, wie Ihr Unternehmen ein Dienstrad-Programm sauber aufsetzt, wer intern zuständig ist und welche Prozesse automatisch über die Plattform laufen.

Schritt 1

Zwei Verträge als Fundament für die Zusammenarbeit

Servicevertrag (Arbeitgeber 🤝 Deutsche Dienstrad)

  • Regelt sämtliche von Deutsche Dienstrad zu erbringenden Leistungen
  • Deutsche Dienstrad bleibt Ihr zentraler Ansprechpartner für alle vertraglichen und organisatorischen Fragen

 

Leasing‑Rahmenvertrag (Arbeitgeber 🤝 Leasing­gesellschaft)

  • Legt die Spielregeln des Programms fest: Maximalpreis pro Rad, Anzahl Räder pro Person, Kostenaufteilung etc.
  • Regelung der Basisdaten für die Teilnahme am Dienstradmodell
Schritt 2

Vertrags­unterzeichnung und Freischaltung der Plattform

Nach Unterzeichnung erhalten Sie den Firmen-Login und einen individuellen Registrierungs­link für Ihre Mitarbeitenden.

Der Mobility Hub:

  • Der integrierte Mobility Hub eröffnet sofort Zugriff auf über 250 000 Fahrrad- und E-Bike-Modelle aller Marken und führt Sie direkt zum Fachhandel vor Ort für Beratung, Bestellung und Abholung.
  • Echtzeit-Verfügbarkeits­anzeige, Filter nach Typ, Preis oder Hersteller und 1-Click-Reservierung machen die Bike-Suche so einfach wie Online-Shopping.
Schritt 3

Volldigitale Vertrags­dokumente und 1-Click-Workflow

Die rechtliche Basis steht, die IT ist vorbereitet – das Programm kann starten. Jetzt übernimmt die Plattform den Rest – vollautomatisch. 

Einzel-Leasingvertrag (Arbeitgeber 🤝Leasing­gesellschaft)

  • Enthält Modell­bezeichnung, Monats- und Versicherungs­rate, Laufzeit usw.
  • Wird direkt aus dem Händler­angebot generiert und signiert.
     

Fahrzeug-Überlassungsvertrag (Arbeitgeber 🤝Mitarbeitende)

  • Grundlage für Gehalts­umwandlung und private Nutzung.
  • Entsteht parallel, wird digital ausgefüllt und abgelegt.

Wer sollte interner Dienstrad-Ansprechpartner/Ansprechpartnerin sein?

  • Human-Ressources-Generalist/-Generalistin – kennt Payroll-Abläufe und Benefit-Policy
  • Finance-Controller/-Controllerin – überwacht Leasing­raten und Buchungs­konten
  • Mobility-Champion – ein begeisterter Dienstrad-Fan aus dem Team, der oder die Neuigkeiten streut, Fragen sammelt und als „Rad-Botschafter“ wirkt (ist ein Kann und kein Muss!)
Best Practice: Ein kleines Duo aus Personalabteilung und Finance reicht vollkommen. Der Zeitaufwand liegt durchschnittlich bei < 1 Minute pro Rad (Vertragsfreigabe und Payroll-Import).

Welche Workflows laufen über die Plattform von Deutsche Dienstrad?

SchrittWer klickt?Was passiert?
1. RegistrierungMitarbeitendeKonto anlegen, Profil vervollständigen
2. Bike wählenMitarbeitende und FachhandelFachhandel stellt Angebot digital ein (Preis, Zubehör, Versicherung)
3. Vertrags­signaturMitarbeitendeDigital unterschreiben (eIDAS-konform)
4. Arbeitgeber­freigabeHuman Ressources / AnsprechpersonPrüfen und 1-Click-Freigabe – fertig!
5. AuslieferungFachhandelRad abholen oder liefern lassen, Versicherung aktiv

 

Alle Schritte sind bei Deutsche Dienstrad End-to-End digital.

Wie funktioniert das Ausfallmanagement bei Krankheit, Kündigung oder Tod?

Man unterscheidet zwischen zeitlich befristeten und endgültigen Ausfällen – beide sind lückenlos abgedeckt. Deutsche Dienstrad garantiert dafür eine vollständige Risiko­freistellung:
 

  • Krankheit / Elternzeit → Anbieter übernimmt Leasingrate oder löst Vertrag auf.
  • Arbeitgeber­wechsel → Rücknahme des Rads oder Übernahme beim neuen Arbeitgeber.
  • Tod des Mitarbeitenden → Sofortige Vertrags­auflösung ohne Kosten für die Firma.

 

Mehr Details zu unseren Serviceleistungen finden Sie in diesem Blogbeitrag.

Was passiert nach Ablauf der Leasingzeit?

1. Rückgabe und Restwert-Check

Das Rad geht zunächst zum Leasinggeber zurück.

2. Wunsch­kauf durch Mitarbeitende

In 90 % der Fälle wird das Bike zum marktgerechten Restwert übernommen – der Anbieter regelt die Pauschal­versteuerung (§ 37b EStG) 
(Mehr dazu: Haufe.de)

3. Neuer Leasingzyklus

Mitarbeitende können sofort ein aktuelles Modell leasen; die Personalabteilung muss lediglich den neuen Vertrag frei­geben.

4. Erstrad behalten?

Kein Problem – Doppelnutzung neben Dienstwagen ist erlaubt; beide Vorteile werden separat nach der 1- bzw. 0,25-%-Regel versteuert.

Next steps:

Mit einem Rahmenvertrag plus kleinem Ansprechteam und einer voll­digitalen Plattform rollt Ihr Unternehmen das Dienstrad-Programm in wenigen Wochen aus. Abstimmungen zu Ausfällen, Steuerfragen und Restwert übernimmt der Leasingpartner – Sie gewinnen einen modernen Benefit ohne finanzielles Risiko.

Wir freuen uns auf eine Nachricht von Ihnen und zeigen Ihnen gerne Ihre ganz individuellen Vorteile beim Dienstrad-Leasing.

Du verDienstrad