Fahrrad-Leasing für Arbeitgeber – So funktioniert’s.

Sie möchten Ihren Mitarbeitenden Dienstrad-Leasing anbieten? Wir begleiten Sie dabei vollumfänglich und haben die wichtigsten Aspekte übersichtlich zusammengefasst.

Vorweg die erste gute Nachricht: Diensträder in Ihrem Unternehmen anzubieten ist ganz einfach. Gepaart mit einer digitalen Plattform und schlanken Prozessen macht die Abwicklung des Dienstrad-Leasings genauso viel Spaß, wie das anschließende Fahren mit dem Traumrad.

So einfach geht’s: Wir schließen einen Rahmenvertrag, schalten Sie zur digitalen Plattform frei und letztendlich sind es 2 Klicks zum Fahrrad-Glück:

  1. Einfach die Registrierung für Mitarbeitende freigeben
  2. Anschließend das Fahrradangebot bestätigen.
Fertig. Wenn Sie wünschen, kann sogar der erste Schritt entfallen und Sie müssen nur das Fahrradangebot und den Überlassungsvertrag bestätigen.

Um das smarte Modell etwas fundierter in den Rahmenbedingungen und Begrifflichkeiten zu erklären, haben wir die häufigsten Fragestellungen einmal zusammengefasst:

Was ist der Leasing-Rahmenvertrag?

Der Leasing-Rahmenvertrag ist der Grundstein für das Dienstrad-Programm. Er wird zwischen dem Arbeitgeber und unserem Leasing-Partner abgeschlossen. In diesem Vertrag werden die Rahmenbedingungen wie Zahlungsabwicklung, Formalitäten zu den Einzel-Leasingverträgen, Versicherung, Datenschutz, Geheimhaltung und der Bestellablauf geregelt. Beachten Sie bitte, dass ein Rahmenvertrag nur nach einer positiven Bonitätsprüfung abgeschlossen werden kann.

Wieso sparen Arbeitnehmende, die ein Dienstrad nutzen? Was spart der Arbeitgeber, der ein Dienstrad zur Verfügung stellt?

Der Arbeitnehmende spart im Rahmen der Gehaltsumwandlung bis zu 40 % gegenüber einem Privatkauf durch Steuer- und Sozialversicherungsvorteile. Gleichzeitig genießt er die Vorteile einer Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie und eines Rund-um-Service-Pakets. Der Arbeitgeber hat durch die Gehaltsumwandlung in der Regel einen erheblichen Steuer- und Sozialversicherungsvorteil, welchen er aber in den meisten Fällen durch einen „Mobilitätszuschuss“ zum großen Teil an den Mitarbeitenden weitergibt.

Muss die private Nutzung wie beim Dienstauto versteuert werden?

Grundsätzlich gilt: Wird ein Dienstrad per Gehaltsumwandlung überlassen, muss für die private Nutzung ein geldwerter Vorteil versteuert werden – mit monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises. Unabhängig hiervon kann weiterhin die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unabhängig vom Verkehrsmittel geltend gemacht werden.

Kann ein Arbeitgeber die Mitarbeiter mit Zuschüssen unterstützen?

Selbstverständlich. Der Arbeitgeber kann die Leasingraten vollständig übernehmen oder auch nur Teile der Raten bezuschussen. Im Leasing-Rahmenvertrag wird entschieden, welcher Zuschuss geleistet wird. Die Übernahme der Gebühren für die Versicherung ist obligatorisch. Übernimmt der Arbeitgeber die gesamte Leasingrate, ist das Dienstrad für den Mitarbeiter sogar steuerfrei.

Eine gute Nachricht haben wir Ihnen schon eingangs verraten: Diensträder einführen ist für Unternehmen und die Mitarbeitenden einfach, doch es gibt viele weitere gute Gründe und Mehrwerte mit uns als Partner für Sie:

100% aufwandsneutral.
Der überschaubare Aufwand beim Unternehmen kann durch die Einsparungen bei der Sozialversicherung refinanziert werden.

Rechtssichere Verträge.
Alle relevanten Verträge werden ständig rechtlich und steuerrechtlich überprüft.

Keine Kostenfalle.
Leasingrate, Versicherungsrate und Servicerate werden mit Abschluss des Einzel-Leasingvertrages für die gesamte Laufzeit fest vereinbart. In der Zeit zwischen Übernahme des Dienstrads und Beginn der Leasingratenzahlungen (immer zum Monatsersten) nutzen die Mitarbeitenden das Dienstrad kostenfrei und sind bereits vollumfänglich versichert.

100 % Absicherung durch intelligentes Störfallmanagement.
Arbeitsunfähigkeit, Kündigung, Erwerbsunfähigkeit, Elternzeit, Tod von Mitarbeitenden und alle sonstigen, für Sie kostenrelevanten Störfälle sind vollkommen abgesichert.

Alle Diensträder werden auf Basis der 100 %-igen Rücknahmequote durch Deutsche Dienstrad zurückgenommen.
Im Fall der Fälle, bei vorzeitigen Auflösungen oder bei regulärem Auslauf des Einzel-Leasingvertrages übernimmt Deutsche Dienstrad die kostenfreie Abholung und die Vermarktung.

0 % Risiko beim Laufzeitende.
Deutsche Dienstrad übernimmt im Falle des Weiterverkaufs an Mitarbeitende die gegebenenfalls anfallende Pauschalversteuerung nach § 37b EstG.

„Mitarbeitende verdienen nur das Beste – und das können Sie mit uns als Technologieführer für Dienstrad Leasing bieten! Mit Deutsche Dienstrad schaffen Firmen einen echten Mehrwert für ihre Mitarbeitenden. Minimale, digitale Abwicklungsschritte, maximale persönliche Begleitung durch unseren persönlichen Dienstrad-Ansprechpartner für Sie.“

Maximilian Diem, Geschäftsführer Deutsche-Dienstrad

Haben Sie weitere Fragen oder möchten selbst Diensträder in Ihrem Unternehmen anbieten?

Wir unterstützen Sie gerne dabei. Schreiben Sie uns eine Nachricht.
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