Das Dienstrad: Diese Rechte und Pflichten gelten für Beschäftigte

Immer mehr Beschäftigte fahren mit dem Rad zur Arbeit und nutzen es in der Freizeit. Die Tendenz steigt weiter und die Gründe und Vorteile hierfür liegen klar auf der Hand: Mit dem Rad zur Arbeit schont die Umwelt und ist klimaneutral, kostet weniger im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln und fördert die Gesundheit.

Wenn das Rad den Beschäftigten als Dienstrad überlassen wird, profitieren diese zusätzlich von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen.

Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung.

In der Praxis gilt folgendes: Der Arbeitgeber least ein Dienstrad und überlässt es seinen Beschäftigten zur dienstlichen und privaten Nutzung. Im Gegenzug verzichten Beschäftigte auf einen Anteil ihres vertraglich vereinbarten Bruttoentgelts. Dieser Entgeltverzicht umfasst in der Regel die Leasing-, die Versicherungs- und die Servicerate, abzüglich des vom Arbeitgeber gewährten Zuschusses. Durch den Entgeltverzicht reduziert sich das monatliche Gehalt und führt zu Steuer- und Sozialversicherungseinsparungen.

Dadurch sparen Beschäftigte bis zu 40 % im Vergleich zu einem Barkauf. Einzelheiten der Überlassung und des Entgeltverzichts werden in einem Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrag mit dem Arbeitgeber geregelt. Der durch die private Nutzung entstehende geldwerte Vorteil ist zwar von den Beschäftigten zu versteuern, seit 2020 wird er jedoch nur noch mit 0,25% des Bruttolistenpreises berechnet. Der geldwerte Vorteil wird vom Arbeitgeber in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt, Beschäftigte müssen sich darum nicht kümmern.
Diensträder können nicht nur die Beschäftigten selbst nutzen, sondern auch Ehe- oder Lebenspartner sowie Angehörige des Haushalts. Ob die Überlassung von Diensträdern auf ein Rad beschränkt ist oder mehrere Räder gleichzeitig überlassen werden können, entscheidet der Arbeitgeber oder der Tarifvertrag.

Doch welche Rechte und Pflichten gelten für Beschäftigte beim Dienstrad-Leasingmodell?

Rechte für Beschäftigte.

Das primäre Recht der Beschäftigten ist die Nutzung des Dienstrads für jeglichen Zweck. Dabei spielt es keine Rolle, ob es für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte, für Dienstfahrten oder vorwiegend in der Freizeit genutzt wird.

Das Dienstrad kann individuell nach den eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen zusammengestellt werden, und auch die Entscheidung über den liefernden Fachhändler treffen die Beschäftigten selbst.
Unfallschäden oder Diebstahl u.a.m. gehen finanziell nicht zu Lasten der Beschäftigten. Hierfür ist eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, die derartige Schäden deckt. Bei Pannen oder Unfällen haben Beschäftigte das Recht die Mobilitätsgarantie, die Bestandteil der Vollkaskoversicherung ist, zu nutzen. Diese beinhaltet 24/7 Notfallservice, Pannenhilfe inkl. Abschleppservice, Ersatzfahrrad und vieles mehr.
Bei persönlichen Schicksalsschlägen oder Kündigungen, ist die Auflösung des Überlassungsvertrages bzw. bei Krankheit und Elternzeit die kostenlose Nutzung des Dienstrads vertraglich zugesagt. Am Ende der Laufzeit entscheiden Beschäftigte selbst, ob sie das Dienstrad kaufen oder kostenfrei zurückgeben.

Pflichten für Beschäftigte.

Während der dienstlichen und privaten Nutzung haben Beschäftigte das Dienstrad pfleglich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass es zu jeder Zeit in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand ist. Um das zu gewährleisten, wird ein Servicepaket mit abgeschlossen, über das regelmäßige Inspektionen, Reparaturen und Wartungs-/Servicearbeiten abgedeckt sind.

Grundsätzlich ist bei der Fahrt darauf zu achten, dass in jedem Fall die gesetzlichen Verkehrsbestimmungen beachtet und eingehalten werden. Obwohl keine gesetzliche Pflicht gilt, wird darüber hinaus empfohlen, einen passenden Helm zu tragen, um sich vor möglichen Folgen bei Unfällen zu schützen.

Wird das Dienstrad gestohlen oder beschädigt, sind Beschäftigte verpflichtet, den Schaden umgehend an Deutsche Dienstrad zu melden und Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen. Um das Dienstrad vor Diebstahl zu schützen, ist es mit einem qualitativ hochwertigen Schloss abzuschließen.

Wie geht es nach Ende der Laufzeit des Überlassungsvertrages weiter?

Nach Ablauf der 36-monatigen Laufzeit des Überlassungsvertrages gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Die Beschäftigten können ihr Dienstrad kostenfrei zurückgeben und sich ein neues Traumrad aussuchen. 

2. Entscheiden sich Beschäftigte zum Ende der Überlassungsvereinbarung für einen Kauf des Dienstrads, kann dieser Kauf über Deutsche Dienstrad realisiert werden. Da der Verkaufspreis, den Deutsche Dienstrad berechnet, unter dem Marktwert des Dienstrads liegt, entsteht ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist. Um diese Besteuerung berechnen zu können, wird von den Finanzbehörden pauschal ein steuerlicher Marktwert von 40 % angenommen. Die Differenz dieses steuerlichen Marktwertes zum tatsächlichen Kaufpreis stellt dabei den zu versteuernden geldwerten Vorteil dar. Beschäftigte müssen diesen jedoch nicht selbst versteuern, da Deutsche Dienstrad die Versteuerung gemäß § 37b EstG als zuwendender Dritter übernimmt. Zusammenfassend ist für Beschäftigte wichtig, dass Deutsche Dienstrad die Versteuerung übernimmt und Beschäftigte sich nicht darum kümmern müssen.
„Modern Mobility – das ist das “New Work unseres Verkehrsverhaltens” angetrieben durch den urbanen Wandel, das Entgegensteuern des Klimawandels und die Neupositionierung mentaler und physischer Gesundheit in unserer Gesellschaft.“ – Maximilian Diem, Geschäftsführer der DD Deutsche Dienstrad GmbH.

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