Immer mehr Beschäftigte fahren mit dem Rad zur Arbeit und nutzen es in der Freizeit. Die Tendenz steigt weiter und die Gründe und Vorteile hierfür liegen klar auf der Hand: Mit dem Rad zur Arbeit schont die Umwelt und ist klimaneutral, kostet weniger im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln und fördert die Gesundheit.
Wenn das Rad den Beschäftigten als Dienstrad überlassen wird, profitieren diese zusätzlich von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen.
Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung.
In der Praxis gilt folgendes: Der Arbeitgeber least ein Dienstrad und überlässt es seinen Beschäftigten zur dienstlichen und privaten Nutzung. Im Gegenzug verzichten Beschäftigte auf einen Anteil ihres vertraglich vereinbarten Bruttoentgelts. Dieser Entgeltverzicht umfasst in der Regel die Leasing-, die Versicherungs- und die Servicerate, abzüglich des vom Arbeitgeber gewährten Zuschusses. Durch den Entgeltverzicht reduziert sich das monatliche Gehalt und führt zu Steuer- und Sozialversicherungseinsparungen.
Doch welche Rechte und Pflichten gelten für Beschäftigte beim Dienstrad-Leasingmodell?
Rechte für Beschäftigte.
Das primäre Recht der Beschäftigten ist die Nutzung des Dienstrads für jeglichen Zweck. Dabei spielt es keine Rolle, ob es für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte, für Dienstfahrten oder vorwiegend in der Freizeit genutzt wird.
Pflichten für Beschäftigte.
Während der dienstlichen und privaten Nutzung haben Beschäftigte das Dienstrad pfleglich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass es zu jeder Zeit in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand ist. Um das zu gewährleisten, wird ein Servicepaket mit abgeschlossen, über das regelmäßige Inspektionen, Reparaturen und Wartungs-/Servicearbeiten abgedeckt sind.
Grundsätzlich ist bei der Fahrt darauf zu achten, dass in jedem Fall die gesetzlichen Verkehrsbestimmungen beachtet und eingehalten werden. Obwohl keine gesetzliche Pflicht gilt, wird darüber hinaus empfohlen, einen passenden Helm zu tragen, um sich vor möglichen Folgen bei Unfällen zu schützen.
Wie geht es nach Ende der Laufzeit des Überlassungsvertrages weiter?
1. Die Beschäftigten können ihr Dienstrad kostenfrei zurückgeben und sich ein neues Traumrad aussuchen.
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